Entschädigungen bei Flugausfällen sind vielen Reisenden bekannt, doch auch das Verpassen eines Anschlussfluges kann unter bestimmten Bedingungen zu einem Anspruch auf finanzielle Entschädigung führen. Ganz gleich, ob Sie geschäftlich unterwegs sind, mit Ihrer Familie reisen oder in den wohlverdienten Urlaub starten – ein verpasster Anschlussflug bringt meist zusätzliche Kosten, Zeitverlust und erheblichen Stress mit sich. Die EU-Verordnung 261/2004 legt genau fest, in welchen Fällen Passagiere Anspruch auf Ersatzleistungen haben.
Wann gilt ein Anschlussflug als „verpasst“?
Ein Anschlussflug gilt als verpasst, wenn Sie Ihre Weiterreise aufgrund einer Verspätung des ersten Flugsegments nicht antreten können. Dies kann sowohl bei internationalen als auch bei innereuropäischen Flügen vorkommen, insbesondere wenn die Flüge auf einer einzigen Buchung stehen.
Ihre Rechte nach EU-Verordnung 261/2004
Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst und erreichen Ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden, können Sie je nach Entfernung Anspruch auf:
- 250 € bei Flügen bis 1.500 km
- 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € bei Flügen über 3.500 km
Voraussetzung ist, dass die Verspätung oder Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Wetter oder politische Unruhen zurückzuführen ist.
Betreuungspflichten der Airline
Während Sie auf einen Ersatzflug warten, muss die Fluggesellschaft:
- Kostenlose Mahlzeiten und Getränke bereitstellen
- Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) anbieten
- Bei längerer Wartezeit eine Hotelunterkunft und Transfer organisieren
Schritt-für-Schritt-Vorgehen bei verpasstem Anschlussflug
- Unterlagen sichern – Bewahren Sie Bordkarten, Buchungsbestätigung und Mitteilungen der Airline auf.
- Alternativflug oder Rückerstattung klären – Fragen Sie direkt nach einer Umbuchung oder Erstattung.
- Entschädigung beantragen – Gemäß EU-Verordnung 261/2004 schriftlich einreichen.
Warum Skycop oft die beste Wahl ist
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Besonders Vielreisende, Familien mit Kindern oder Geschäftsreisende profitieren davon, wenn ein erfahrener Partner wie Skycop die Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug durchsetzt.
Fazit
Einen Anschlussflug zu verpassen, ist ärgerlich – muss aber nicht bedeuten, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Dank der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere klare Rechte und können im Falle einer großen Verspätung oder Annullierung eine finanzielle Entschädigung erhalten. Mit Skycop an Ihrer Seite erhöhen Sie Ihre Chancen, schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld zu kommen, und können sich wieder auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihre Reise.